Notizen zu Johann Friedrich Wilhelm Flammenkamp: [-][+]
- Band 451 Seite 176 Amt Horn 13. März 1768
Zeitiger Colonus Simon Henrich Flammenkamp zu Vahlhausen übergibt sein, Illustrissimi Regenti eigenbehöriges, von Herrn zu Donop zu Wöbbel (folgt Aufzählung der Abgaben) und an simplo 22 Gr. 3 ch contributierendes Vollspänner Guth an seinen ältesten Sohn und Anerben Johann Friedrich Flammenkamp ab, und behält sich zur Leibzucht bevor: a. an Saatländereien 16 Schs., b. den Leibzuchtsgarten, c. den vierten Theil der Baumfrucht, d. an Wiesenwuchs ein fuder, e. die Weyde for 1 Kuh und 1 Kalb, f. die Mast for ein paar Schweine, g. frey Brennholz h. Geld in Luetgemeiers die darin stehenden Kapitalien, i. das Leibzuchtshaus, welches der abgehende Meyer auf seine Kosten reparieren lassen will gleichwie J. derselbe mit dem antretenden neuen Meier die Haushaltung bis Jakobi a.c. gemeiniglich fortzusetzen gedenkt.
Der Anerbe des Colonates verheirathet sich also mit Annen Marien Eleonoren, weylanddes Coloni Cord Henrich Beinen zu Siebenhöfen nachgelassenen eheleiblichen Tochter, welche zu dem Bräutigam auf das Flammenkampsche Kolonat ziehet, und verspricht ihr derselben gegenwärtiger Stiefvater Henrich Beine pro dote 100 Rth. aif Martini zu bezahlen, auch 3 Kühe, 3 Rinder, 3 Schweine, 3 Pferde, ein Pferd, 1 Stotten auch beschmiedeten Brautwagen, ohne was der Meyer Beine dem Bräutigam frey aus der Hand bey der Hochzeit mitgibt. Endlich auch ein Fuder Korn partim, so geschehen wie oben in Gegenwart des Bräutigams, der Brautstiefvater Coloni Beines, des angehenden Meyers Flammenkamp, Coloni Schlepper zu Billerbeck, des Meyers Conradi zu Siebenhöfen, des Gröpper, des Conductoris Mühlenmeiers zu Wellentrup.
- Band 456 Seite 58 Amt Horn den 29.04.1784
Vormaliger Vollmeier, jetziger Halbmeier Johann Friedrich Flammenkamp Nr.l zu Wehren schreitet nach ableben seiner ersten Frau zur 2. Ehe mit Dorothea Niedermeiers, aus Brakelsiek, Amts Schwalenberg, und zeige weil die Trauerzeit noch nicht verlaufen, einen Dispensationschein, sich vor Ablauf dieser anderweitig zu verheiraten dürfen, vom 27. d. M. vor. Der Bräutigam ist wie die Braut gnädigster Herrschaft leibeigen. Letztere ziehet zu dem Bräutigam auf dessen gr. Halbmeierguth, und inferiert auf solches einen Brautschatz von dem Niedermeierschen Guth zu Brakelsiek lt. vorgezeigtem, Amt Schwalenbergischen Amtsprotokoll vom 24. d. M. 400 Rthlr., welche ihr Bruder Niedermeier mit 200 Rthlr. bei der Hochzeit jährlich mit 20 Rthlr. auf Martini abzutragen versprochen. Außerdem erhält selbige noch von ihrem Stiefvater Johann Henrich Schlüter 150 Rthlr., so selbiger gleichfall bei der Hochzeit auszahlen will. Im Falle der Bräutigam Meier Flammenkamp mit Tode abgehen sollte, so werden der Braut hiermit von Amts wegen die Meierjahre bis zum 30. Jahr des Anerben, welcher jetzt 14 Jahre alt ist, bestimmt. Aus erster Ehe sind Kinder vorhanden, 1. der vorbenannte Anerbe Johann Friedrich, 14 Jahre alt, 2. Amalie Sophia 12 Jahre, Dorothea Sophie 8 Jahre, Henriette 3 Jahre alt.
Kolon Hofmeister zu Vahlhausen und Schwager Krüger Hollmann sind zu Vormündern verpflichtet und sollen Inventar aufnehmen.
So geschehen in Gegenwart des Bräutgams, dessen beide Brüder
Schlepper von Billerbeck und Meier zu Siebenhöfen, des Leibzüchters Beine daselbst, des Schmiedes zu Herrentrup, der Braut Stiefvater und ihres Bruders Johann Hermann Niedermeier.
- Sterbealter 84 Jahre 7 Monate