(STA DT - L 108 A, Bd. 453):
Horn, 18. Juli 1774: "Cordt Henrich Kahre, weiland des Kleinkötters Johan Berndt Kahre zum Wilberg zweiter nachgelassener Sohn erschien und producirte seinen Land Miliz Abschied vom 13. Dieses und bat, daß weil er mit gegenwärtiger Wittib Catherinen Elisabeth Hünefelds (geb. Kayser) zu Heisten sich ehelich verlobt und zu selbiger auf ihre Kleinkötter Stette sub Nr. 18 zu ziehen gedenke (Cord Henrich Kahre nimmt also den Namen Hünefeld an), diese ihre verabredete Ehe nunmehro zu verschreiben, weshalb und weil sponsa erster Ehemann bereits vor mehr als einem Jahr verstorben, beide aber celsissimo regentis leibeigen verhaftet sind, nachdem derselben aus erster ehe erzielten zweien, resp. 10 und 8-jährigen Töchter Louisen und Gretken Liesabeth der Colonus Johan Bernd Flögel zu Heisten zum Vormund bestätigt worden, diesem Gesuch stattgegeben und dem Bräutigam 15 Meyerjahre verschrieben worden. Wogegen gegenwärtiger Colonus Kahren, diesem seinen Bruder zum kindlichen Anteil 5 Taler nebst einer Kuh und zwar terminlich alle Jahre bis zur mortification (Abtragung) mit 18 gr. Successive abzuführen verspricht."
Bild: Cord Henrich Kahre wird Hünefeld geb. 1747; Leopoldstal Nr. 13 Hünefeld |
Bleibt nun unser Cord Henrich in Heesten? Die Antwort finden wir in den folgenden Eheprotokollen (L 108 A, Nr. 457): 14. 10. 1784: Friedrich Anton, Str-K. Töns Henrich Plaß zu Holzhausen Sohn, heiratet Louise, weiland Straßenkötter Christoph Henrich Hünefeld Nr. 18 zu Heesten Tochter. Bräutigam zieht zur Braut auf ihr herrschaftlich eigenbehöriges Str.-K.-Gut und inseriert 5 Rthlr. und eine Kuh nebst einigen Hausgerätschaften, welche dessen Vater sofort abtragen wird.
Weil indessen die der Braut Stiefvater, Kord Henrich, verschriebenen Meierjahre noch nicht abgelaufen und dieser noch 5 Jahre zu meiern hätte, jedoch solche sofort abgeben und seine im Rotensieker Bangern ihm angewiesene Stätte beziehen will, so hat der Bräutigam ihm dafür 10 Rthlr. versprochen, unter der Bedingung, dass dessen jetzt lebenden zwei leibliche Söhne künftig keinen kindlichen Anteil von der Hünefeldschen Stätte zu fordern haben sollen.
So geschehen in Gegenwart des Bräutigams, dessen Vater, der Braut Stiefvater und des Bauerrichters Rädeker von Heesten.
9. 9. 1790 (L 108 A, Nr. 457, S. 202):
"Kord Henrich Hünefeld, Neuwohner in Leopoldsthal schreitet zur 2. Ehe mit Anna Catharina Ilsabein Eggemeier, weiland Franz Henrich Eggemeier Nr. 15 zu Veldrom eheliche Tochter. Der Bräutigam ist frei, weshalb sich die Braut ebenfalls vom Leibeigentum freigekauft und den Schein darüber vom Forstsekretär Lindinger vom 20. d. M. vorzeigt.
Aus der 1. Ehe des Bräutigams sind zwei Söhne vorhanden, welche als Vormund den Kötter Franz Wohlschläger daselbst bekommen....".