Notizen zu Johann Meyer zu Döldissen wird Havergo: [-][+]
- Eigenbehörig den Varendorf; 1545 freigekauft; nach der Heirat mit Anna Havergo 1545 überliessen deren Vater und später deren Bruder Johann Havergo ihm den Hof; nachdem er aber wenig erfolgreich gewirtschaftet hatte, übernahm der Bruder Johann Havergo den Hof 1553 wieder selber, Johann Meyer zu Döldissen zog auf die Leibzucht;
- Q+L: [Havergo DT Hofgericht 1595]; [BzF] I, S. 341;
- 1595 [Havergo DT Hofgericht 1595] Hofgericht Detmold, Prozeß Havergo ./. Gobbel, Zeugenaussage 1. Johann Watermann zu Wissentrup im Kirchspiel Lage, über vier Stiegen (80 Jahre) und ins hundertste Jahr alt, Taufpate des Vaters des Beklagten; "Sagt Zeuge, Beklagten Vatter (Johann H.) sei ein einfeltig Man gewesen, so seiner Schwester den Hof mit Johan zu Dölßen guttwilligh eingeraumbt, wie aber Dölßen darauff nicht fort kommen könnten, hab er Beklagten Vatter den Hoff wiederumb abgetreten." --- "Johann zu Dölsen hat mit seiner Frau drei Kinder gezeugt." --- "Johann zu Dölsen hat mit Anne, Beklagten Vaters Schwester, den Hof fast 10 Jahre innegehabt."
2. Jobst Frohne zu Asemissen, ungefähr 75 Jahre alt; "... daß er auf dem Hoffe zum Habergow zuerst einen Johan zu Dölßen, vom Hof zu Dölßen bürtigh, gekandt, so denen von Varendorf eigen gewesen und sich frei gekauft, welcher Johan zu Dölßen hernachen seinen Schwager, Producentes Vatter (Johann H.) seligen, den Hoff wieder eingeraumbt und ubergelaßen." --- "Johann zu Dölsen hat mit seiner Frau drei Kinder gezeugt."
3. Hermann Bödicker, im Assike im Kirchspiel Stapelage, Kötterdes Meiers zu Stapelage und vor 70 Jahren Knecht auf Hof Havergo, über 80 Jahre alt; "... das gedachter Cordt den Hof zum Havergo mit seiner Tochter Anneken Johan zu Dölßen ubergelaßen und sei er - Cordt - auf die Leibzucht gezogen. Hernacher aber wie Cord mit Tode verfahren, hab Johan zu Dölßen seiner Hausfrauen Bruder Johan, jetziges Beklagten Vattern, den Hof wiederumb eingeraumbt, und sich auf die Leibzucht begeben" --- "Johann zu Dölsen hat mit Anneke, Cord Havergos Tochter, den Hof an die 16 Jahre innegehabt, ist denn mit ihr auf die Leibzucht gegangen und vor ihr verstorben.".
Warneke (Werner)
Havergo wird Klöpping, rk.,
Halbspänner in
Schönemark, Nr. 8
* 1550 (u) in
Wellentrup bei Lage
† 1603 (v) in
Schönemark (?)
Notizen zu Warneke Havergo wird Klöpping: [-][+]- Heiratete die Anerbin des Halbspännerhofes Klöpping, wurde damit etwa 1575 bis vor 1603 Klöpping in Schönemark Nr. 8; seine Tochter Ilsche wurde Anerbin; bis zu ihrer Volljährigkeit übernahmen Abraham Brandt und seine Frau Catharina geb. Klöpping den Hof;
- Q+L: [Slg. Schering]; [Amtsprotokolle] Nr. 130, Bd. 1, S. 699; StA D Regierungsprotokolle L 12 II. S. 276; [Schönemark, Kuhlmann] S. 12;
- F: unsicher, wenn auch wahrscheinlich;
- 1573 ([Schönemark, Kuhlmann] S. 12): war das Haupthaus des Hofes neu errichtet worden, ein Zweiständerbau (1755 von Heinrich Klöpping und Anna Maria Ilsabein Brokhausen erneuert), Foto und Balkeninschriften (von 1755) dort; heute Wilberger Str. 17;
- 1603 August 19. ([Amtsprotokolle] Nr. 130, Bd. 1, S. 699) Amtsprotokolle Amt Detmold: "Abraham Brandt zeigt an, seine Frau Catharina sei Klöppings Schwestertochter... Johann Klöpping sei Besitzer des Hofes gewesen, habe sich an Henkelers Halbschwester Annecken [von Schönemark?] verheiratet. Wie Klöpping gestorben, habe sich dieselbe an Warneke Havergo von Wellentrup gebürtig, verheiratet und haben die beiden Eheleute Ilschen - zugegen - gezeuget, so des Hofes Erbe. Wie nun die Frau, Anneken vorerst, darnach Warnecke, ...gestorben..." Ilsche ist noch nicht volljährig, weshalb Brandt und seine Frau den Hof bewirtschaften wollen.
Da Ilsche noch nicht volljährig, aber zugegen gewesen war, wird sie um 1585/90 geboren sein. Demnach werden ihre Eltern Anneken Henkeler (wird Klöpping) und Warneke Havergo (wird Klöpping) oo haben um 1580, also wird Warneke H. um 1550 geboren sein. Er sei von Wellentrup gebürtig. Von etwa 1545 bis etwa 1554 war dort Johann Meyer zu Döldissen Hofbesitzer, also könnte er der Vater von Warneke gewesen sein.
- 1568 (StA D Regierungsprotokolle L 12II. S. 276, Hw. [Slg. Schering]): Zwischen Warnecke zum Havergo und seiner Schwester einerseits und Johann H. zu Wellentrup andererseits ist gehandelt und verabschiedet worden... verschrieben wurden der Schwester...".