Vollspänner
Der Vollspänner mußte mit vollem Gespann (4 Pferde) Dienst leisten. Zu einem Vollspännerhof gehörten neben Wiesen, Weiden und Holzungen 3-4 Fudersaat (*) Ackerland. Die Bezeichnung Vollspänner hatte Bedeutung für die Höhe der Steuer. Ein Vollspänner wurde mit 1 tlr eingeschätzt.