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Sanen

11 1030 Hans Sanen wird Niebuhr (Freitag oder Sonnenmeyer) Öffnen Blatt

ev., Halbspänner in Hörstmar, Nr. 7
* 1618 (s) in Hörstmar
oo 1638 (s).
Herkunft: Hörstmar, Nr. 9
Notizen zu Hans Sanen wird Niebuhr: [-][+]
- 1648 Hans Freitag ein Hoppenplöcker hat eine Frau 1 Groß und Ein Klein Kind
- Übernahm laut Dekret vom 3. Februar 1652 den abgemeierten Hof Niebuhr in Hörstmar. Der eigentliche Anerbe sollte die Tochter des Sanen heiraten. Der Anerbe Niebuhr starb aber
- jedoch GoG Os-Mi 1652 Hanß Friederich auß Horstmar hatt nach der verstorbenen Niebauerschen Großkotter Hoff nebens seiner Frawen uberzogen, muß selbigen beweinkaufen
weitere ?:
GoG 1613 Sannen Johann zu Horstmar mit...; sein ehelich.
Kind:
Anna Elisabeth Niebuhr, ev., Anerbin in Hörstmar, Nr. 7
* 1638 in Hörstmar
† 1672 (v)
Notizen zu Anna Elisabeth Niebuhr: [-][+]
- Eigenhörigenverzeichnis 1656 Nibuhr hatt 1 Dochter nahmens Liesabeth ist alt 18 Jahre.
- Eheprotokoll 9.10.1658 Amt Detmold (StA Detmold, L 108 A, Band 133, Seite 724-725
Johann Meyers zu Hörstmar ehelicher Sohn Berndt verheiratet sich mit Elisabeth Niebuhr, Hans Niebuhrs ehelicher Tochter. Beide sind der gnädigen Herrschaft eigen. Der Bräutigam zieht zur Braut auf ihr Halbspännergut und bringt 200 Taler Aussteuergeld mit "die er uf seines Vattern Gute, wegen kindtlichen Antheils und verdienten Lohnes, zu forderen." Daneben sollte er aller Teile vier, das Pferd und den üblichen Staten erhalten. Johann Meyer zu Hörstmar versprach, von den 200 Talern jährlich 20 Taler in Abschlag zu geben, ansonsten ein Stück Land, der Lakekamp, unterpfandlich anstatt eines Zinses angegriffen werden könne. - Die alten Leute wollten den Niebuhrhof übergeben und auf die Leibzucht gehen. Dabei sollten ihnen sieben genau bezeichnete Stücke Landes ( "...alß in siebn Stücken Landes, deren 2 im Möllenfelde, 1 auff der Khulmeke, 2 in dem Lake Campe und in der Lake 2 Stücke.") zur Bewirtschaftung bleiben, außerdem zwei Kühe, zwei Schweine und ein Garten nach ihren Bedürfnissen, schließlich die "notige fewrungen [Feuerung] undt waß sich sonsten nach Leibzuchtsrecht zu thun weiteres gebühret.".
oo 09.10.1658 in Amt Detmold mit Berend Meyer zu Hörstmar wird Niebuhr, ev., Halbspänner in Hörstmar, Nr. 7 <Johann Niebuhr wird Meyer zu Hörstmar, ev., Vollspänner in Hörstmar, Nr. 1 und Sophie Kater wird Meyer zu Hörstmar, ev., lebte in Hörstmar, Nr. 1>.
PN = 7123
Forscher: Penke
Letzte Änderung: 26.01.2007
Kekule-Nr. 1030

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Stand: 09.02.2019 15:54:20
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