Notizen zu Johann Meyer zu Heesten wird Kuhlemeyer: [-][+]
- S.v. Johann
- Regierungspr. 3.10.1572: Johan zu Heisten bringt s. Sohn auf den Kulenhoff zu Kolstede, Wk. 10 Rtlr; Erbteil des + Kulemeiers mit 20 Tlr gedingt; ist frei und gibt sich eigen wie gleichfalls seine jetzige Hausfrau Henrich Schafers zu Overenhausen Schwägerin; bringt 70 Tlr etc. (L 12 Nr. 2, Bl. 382; entspr. AR Detmold Mi. 1572/Mi.73, alles lt. R. Linde)
- Regierungspr. 15.4.1581: des Kulemeiers zu Kolstede Frau ist abgestorben, Nachlass gedingt auf 18 Tlr (L 12 Nr. 1, Bl. 341; lt. R. Linde)
- Regierungspr. 22.4.1581: Mohller zu Kolstette To. auf des Kuhlemeiers Hoff das., 20 Tlr (L 12 Bd.1 Bl.342R)
Dazu Urk. Graf Simons VI. vom selben Datum: Moller zu Kollstede hat s. To. Agnesen auf unseren Meier Hoff den Kulenhoff zu Kolstede ehel. bestattet; zwei Kinder "auß der ersten Ehe" vorhanden; 25 Meierjahre; auch diese Frau soll sich eigen geben, dafür ist das erste Kind nach Landesgebrauch frei. "So soll auch den Kindern auß der ersten Ehe ihrer abgestorben Moder gedingete und uns abgehandelte Gerade ahn Kleidern und Kleinott vurbehalten sein unnd zu genießen haben ahne Gefehrde" (L 83 G Nr. 324, S. 99 f.; lt. R. Linde)
- Eigenhörige 1620: alte Kulemeier und Frau auf der Leibzucht
- L89 A Nr. 139 Seite 93 GoG Amt Horn 1632/33 Kohlstädt Beyde Alte als Leibzüchterund Junge Kuhlmeyers Vollmeyers zu Colstede gestorben haben verlassen...