Notizen zu Anna NN wird Oberkrome: [-][+]
- ihr 2. Mann Arndt erw. Landschatzreg. 1572 (1545,62 Thieß, bis 1535 Gercke)
- lt. Aussage s. Sohnes Tönnies ist er zu seiner 1. Frau nach Absterben ihres Mannes auf den Hof gekommen. Arndt ist 1596 als Bauerrichter genannt, er ist tot am 10.12.1599 (die Witwe klagt gegen die 13 Stiefkinder wegen ihrer Leibzucht; Kinder 1. Ehe: Thonges, Johann, Curtt, Trineke, Alheidt, [II?:] Georgen und Anneke, Kinder 2. Ehe sind 2x Henrich, Bartold, Göste, Ilsche und nochmals Alheid. Vormünder sind Berend Krome i.d.Ottern, Nesen Bernt im Nienwalde und Ann Grothe im Nienwalde) Die Wwe ist also vermutlich eine 3. Frau von Arndt (Stiefkinder)!
- 18.4.1596: Arnt Krome bekennt, von der Stieftochter (!!) Alheit 40 Th geliehen zu haben ..., also scheinen die 1599 aufgezählten Kinder "1. Ehe" zumindest teilweise zur 1. Ehe des NN mit Arnts 1. Frau zu gehören. Wohl auch Tönnies selbst, denn Henrich erklärt, er sei Tönnies' Frau Cath. mit keiner Sippschaft verbunden!
Tönnies
Oberkrome, ev.,
Großkötter in
Bremke, Nr. 4
* 1572 (v) in
Bremke
Notizen zu Tönnies Oberkrome: [-][+]- GoG Heiden Mi.1599/Feb.1600: Delentrup (Vsp) To. auf Kromen Hoff (Kotter) bestadet, 20 Th Weinkauf (105,118R); auch ebd., o.D. (106,9R)
- GG 965: Henrich Krohme, Kläger ./. Anneke Sandering im Klüte. 28.9.1613: Tönnies Krohme ist des Klägers Vaters Sohn aus 1. Ehe und sei Klägers Vater zu seiner 1. Frau nach Absterben ihres vorigen Mannes auf Kr. Hof gek. <aber gen. 1596 Arnt Krome und StiTo. Alheit, also Tönies u.Geschw. vom 1. Mann!> Nach tödl. Abfall selbiger 1. Ehefrauen habe sich Klägers Vater andrerseits an Anneken Borgers aus dem Nienhagen verh., die Klägers Mutter gewesen. Also nach Abfall Klägers beider Eltern Hof nach Landessitte an itzigen Colon Thönnies Krohme, als aus 1. Ehe geb. Sohn, so daß die Zeugin Cath. (seine Frau) mit keiner Sippschaft verhaftet (!!)
- Zeugin 11.1.1613 auch Goste Krohme, ca. 40 J., Schwester von Henrich, ihr Mann nehre sich des Zimmerns, sie des Spinnens, wohne mit Arend (!) Krohme auf s. Hofe, darauf sie geboren und gezogen. (irrtüml. "1612" in der Akte).
1) Johann
Krome, ev.,
Colon in
Fahrenbreite
* 1576 (v) in
Bremke
† 1650 (n)
Notizen zu Johann Krome:
- Vater vermutet (möglicherweise auch 1. Mann der Mutter)
- Amtsr. Brake Mi.1615/Ost.16: Johan Krome in der Farnbreden geringe Kottst. beweink., 2 Th.
2) Henrich
Oberkrome, ev.
* 1576 (s) in
Bremke
Notizen zu Henrich Oberkrome: [-][+]- StA Detmold, L 89 AI Band 107 Seite 44
1610 : Henrich Krome mit Sanders Tochter unpflicht, wollen heiraten
- GG 965: Henrich Krohme, Kläger ./. Anneke Sandering im Klüte. 28.9.1613:
Tönnies Krohme ist des Klägers Vaters Sohn aus 1. Ehe und sei Klägers Vater zu seiner 1. Frau nach Absterben ihres vorigen Mannes auf Kr. Hof gek.<aber gen. 1596 Arnt Krome und StiTo. Alheit, also Tönies u.Geschw. vom 1.Mann!> Nach tödl. Abfall selbiger 1. Ehefrauen habe sich Klägers Vater andrerseits an Anneken Borgers aus dem Nienhagen verh., die Klägers Mutter gewesen. Also nach Abfall Klägers beider Eltern Hof nach Landessitte an itzigen Colon Thönnies Krohme, als aus 1. Ehe geb. Sohn, so daß die Zeugin Cath. (seine Frau) mit keiner Sippschaft verhaftet (!!)
- Zeugin 11.1.1613 auch Goste Krohme, ca. 40 J., Schwester von Henrich, ihr Mann nehre sich des Zimmerns, sie des Spinnens, wohne mit Arend (!) Krohme auf s. Hofe, darauf sie geboren und gezogen. (irrtüml. "1612" in der Akte) (Sander wird freigesprochen;
- lt. L 54Bd.12, 2.10.1612, hat er sie genotzüchtigt).
o-o 1610 (u) mit Anna Sander, ev..