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Meyer zu Oberheesten

Johann Henrich Ernst Meyer zu Oberheesten wird Hollmeyer Öffnen Blatt

ev., Halbspänner in Wehren-Hollhöfen, Nr. 2
* 14.05.1809 in Oberheesten, ~ 28.05.1809 in Horn
† 07.07.1849 in Wehren-Hollhöfen
oo 1/4 K 19.06.1846 in Meinberg mit Friederike Sophie Luise Flammenkamp wird Hollmeyer, * 11.04.1803 in Wehren-Vahlhausen, † 03.05.1875 in Wehren-Hollhöfen.
Herkunft: Heesten, Nr. 8
Notizen zu Johann Henrich Ernst Meyer zu Oberheesten wird Hollmeyer: [-][+]
- Eheprotokoll Amt Horn Band 469 Seite 993 1846
Johann Heinrich Ernst Meier, ehelicher Sohn des weiland Coloni Johann Berend Meier Nr. 8 zu Heesten verheiratet sich mit der Witwe weiland Halbmeier Johann Henrich Hollmeier Nr. 2 der Bauernschaft Wehren nachdem letztere wegen der noch nicht abgelaufenen Trauerzeit unter 29.d.M. die Dispensation Hochfürstl. Consisstorii erlangt hat. Während der Interimswirtschaft ihres verstorbenen Mannes haben sich die Schulden gegen das Inventarium vom 29. Februar 1840 von 910 Rth, auf 1716 Rth. erhöhet, und entstände daher die Frage, ob nicht im Interesse der Hollmeierschen Kinder eine andere Administation anzuordnen sei. Indessen hielten die, denselben verordneten Vormünder, Col. Flammenkamp Nr. 1 daselbst und Colon Beckhenrich Nr. 15 der Bauernschaft Wehren dies wegen der isolierten Lage des Colonates, welche eine vorteilhafte Verpachtung der Stätte und Stücke nicht ertatte für unthunlich und die Wiederverheiratung der Witwe Hollmeier für unumgänglich notwendig. Dieselben ertheilten demnach dazu ihre Einwilligung unter dem Vorbehalt, daß der Bräutigam die Summe von 900 Thalern inferiere, dagegen er dann in die, seinem Ehevorgänger 1 Protokolles vom, 20. Februar 1840 verschriebenen Meierjahre und die demselben zugesicherte Anwartschaft auf die Leibzucht etc. eintreten werde. Verlobte verprechen die Erfüllung ihnen gestellten Bedingungen und unterwerfen sich widrigenfalls der Schmälerung der, ihnen gebührenden Leibzucht etc. eintreten werde. Nachsichtlich wird bemerkt, daß aus zwei Inventarium und zur Übersicht der jetzige Colonatszustand von den Vormündern aufgenommen werde. Als Brautschatz erhält der Bräutigam dem Meierschen Colonate 2O Rth., 2 Kühe, 2 Rinder, 2 gr. und 2 kleine Schweine, einen standesgemäßen Brautwagen nebst 24 Scheffel Hafer, diesen Brautschatz verspricht sein Bruder, der zeitige Colon Meier, binnen Jahresfrist abzutragen, ihm außerdem 520 Thaler baren Geldes erworbenen Vermögens und zwar 100 Rth. am l. Juni d. Jahres den Rest ein Jahr später....
Kinder: -
Vorh. Signatur: Hollmeyer_Wehren
PN = 5258
Forscher: Penke
Quellen: KB
Letzte Änderung: 30.08.2011

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Stand: 02.02.2019 13:43:26
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