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Notizen zu Anna Hebeler Meyer zu Iggenhausen: [-][+]- Eheverschreibung, auf dem Hof zu Stapelage 28. Juli 1604: "Zu wißen, das heut dato zwischen den Erbarn Frantz Frohnen und Annen Heblers, Barthold Heblers zur Lage ehelichen Tochter, eine christliche Ehe tractiret, verhandelt und angenommen, also das der GroßeVatter der Meyer zu Iggenhausen, seine Niftel des Heblers Dochter, gemeltem Frantz Frohnen im nahmen Gottes zur Ehebraudt zugeschlagen ...". Jost Frohne verschreibt seinem Sohn 800 Taler "auf den Hoff zu Iggenhaußen".
- Im Original unterschrieben von Barthold Frohn und Bernhard Höcker, beide JUD. (Abschrift in Prozeßakten erhalten.).