Wirt = Gastwirt
Im Mittelalter finden wir Gasthäuser auf dem Land und in den Städten. Abhängig vom erworbenen Privileg durften Getränke ausgeschenkt, Speisen angeboten oder in Herbergen Quartiere zur Übernachtung bereitgestellt werden. Die erteilten Konzessionen konnte auf den Betreiber (Personenrecht), direkte Nachkommen (Erbrecht) lauten, oder mit dem Gebäude verbunden sein (Realrecht). Gelegentlich finden sich Zünfte in größeren Städten.