Sattelmeier
Die Besitzer der "freien Sattelhöfe" mußten auf Erfordern ein gesatteltes Pferd und einen tauglichen Reiter stellen, ursprünglich aber wahrscheinlich selbst den Reiterdienst leisten. Dagegen waren sie von allen bäuerlichen Abgaben und Leistungen frei und nur zu der allgemeinen Landfolge, also zu den öffentlichen Diensten gleich jedem Einwohner der Grafschaft verpflichtet.