Richter
Der Landesherr berief einen Richter als Vorsitzenden des Gerichtes, der meist aus einem Ministerialiengeschlecht (niederer Adel) stammte.
Für seine Dienste wurde der Richter mit Gütern und Besitzungen belehnt, die von allen Abgaben befreit waren. Auch standen ihm die Hinterlassenschaften von Selbstmördern zu, und das Räubern abgenommene Diebesgut, wenn die rechtmäßigen Eigentümer sich nicht innerhalb von 6 Wochen gemeldet hatten.