Ratsherr
Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens. Die R. entstammten häufig reichen Kaufmannsfamilien, die bes. in den alten Handelsstädten die Patrizier bzw. ratsfähigen Geschlechter ausmachten. So ist z.B. für Erfurt nachgewiesen, daß 1509 die insgesamt 42 R. aus nur 23 Familien stammten, von denen 13 alte Gefrundetenfamilien waren; 5 von ihnen hatten nicht weniger als 27 städtische Funktionen inne, davon allein die Familie Ziegler 16. In den später entstandenen Städten, bes. den mitteldeutschen Bergstädten, kam es kaum zur Herausbildung eines Patriziats und derartiger Machtkonzentration innerhalb weniger Familien.