Lohnherr
Lohnherr, Bedeutung im 18. Jhdt der seinen Leuten Lohn gibt (Gegensatz zu Lohnknecht); Handwerksmeister.
Früher in manchen Städten ein Mitglied der Obrigkeit (gewählter Stadtrat, Kämmerer), das die Aufsicht über die Wege, Straßen, öffentliche Gebäude u.s.w. führte und die städtischen Lohnarbeiter (Tagelöhner) unter sich hatte.