Kötter
Kleinbesitzer neben den "Meiern" (*). Die Bezeichnung hatte bei der Steuererhebung Bedeutung. Die Kötter wurden nach den freieren Grundsätzen des Meierrechts behandelt (Kg S. 227). Man unterschied sie in Groß-, Mittel-, Eget- und Kleinkötter (*). Zum Ansetzen neuer Kötter durch die Meier auf ihren Höfen mußte die Erlaubnis des Landesherrn eingeholt werden.