Kanoniker
Zusammenschlüsse von Geistlichen, die ein gemeinschaftliche Leben führten, sind im Frühmittelalter vielfach belegt. Die Quellen erlauben allerdings keine klare Unterscheidung von Klöstern (Mönchen) und Stiften (Kanonikern). Dies wird erst möglich, nachdem zwischen 813 und 818 Kaiser Ludwig der Fromme für Mönche die Regel des heiligen Benedikt und für Kanoniker eine auf Bischof Chrodegang von Metz zurückgehende (Aachener) Regel verbindlich gemacht hatte. An den Stiften lebten Kanoniker (als Gemeinschaft: Kapitel), die mit fest bestimmten Anteilen am weiterhin gemeinsam verwalteten Gesamtvermögen der Institution (Präbenden) ausgestattet waren. Die Mitgliederzahl der Kapitel war daher begrenzt. An der Spitze größerer Stifte stand ein Propst. Die zweite Stelle in der Hierarchie hatte der Dekan inne; kleinere Stifte wurden vielfach von Dekanen geleitet. Daneben gab es weitere Funktionen (Dignitäten), deren Inhaber über besser ausgestattete Pfründen verfügten. Vielfach wurden Propst- und Kapitelsvermögen getrennt. Die Kanoniker verfügten in der Regel über eigene, um die Kirche gruppierte Wohngebäude; sie unterhielten eigenes Gesinde. Das gemeinschaftliche Leben beschränkte sich auf Gottesdienst und Stundengebet. Derart verfaßte Männer- und Frauenstifte sind bis zum Ende des alten Reiches in größerer Zahl bestehen geblieben. Gelegentlich sind Stifte in Klöster oder Klöster in Stifte umgewandelt worden. In wenigen Fällen sind die Leiter reichsunmittelbarer Stiften zu fürstlichem Rang aufgestiegen. Äbtissinnen reichsunmittelbarer Damenstifte waren die einzigen Frauen, die in Mittelalter und früher Neuzeit in eigenem Namen Herrschaft ausgeübt haben. Von der kirchlichen Reformbewegung des 11. Jahrhunderts, die den Rückgriff auf die antiken Ursprünge der Kirche propagierte, um zum eigentlichen Wesen des Christentums zurückzufinden, sind auch Kollegiatstifte erfaßt worden. Sie schlossen sich den Orden der Augustiner-Chorherren oder der Prämonstratenser an, für die eine vom heiligen Augustinus in der Spätantike entwickelte Regel verbindlich war. Diesen Orden wurden im 12. Jahrhundert auch eine Reihe neu gegründeter
Kanonikerstifte übertragen.