Burgmann
Als Burgmann (lat. oppidanus) wurden in Mitteleuropa seit dem 12. Jahrhundert ritterbürtige Ministerialen und Mitglieder des Adels bezeichnet, die von einem Burgherrn mit der sogenannten Burghut beauftragt waren, das heißt, die eine Burg zu bewachen und zu verteidigen hatten. In der Regel saßen mehrere Burgmannen auf einer Burg oder in ihrer Nähe und bildeten die Burgmannschaft. Sie unterstanden dem Burgherrn oder einem von ihm beauftragten Burgkommandanten, der häufig auch den Titel Burggraf (lat. castellanus) führte. Da für den Burgmann in der Regel ein spezielles Burgmannenrecht ähnlich dem Lehnsrecht galt, wurden Rechtsstreitigkeiten vor ebendiesem Burggrafen verhandelt. Bei ihrer Aufgabe wurde die adlige Burgmannschaft oft von nichtritterlichem und nichtadligem Personal wie Torwarten und Türmern unterstützt.