Selbstmord
Selbsttötung, Freitod, Suizid, gewaltsame und überlegte Vernichtung des eigenen Lebens, oft aufgrund von Normen- oder Orientierungskonflikten des Individuums. Nach dem dt. StGB werden S., S.-Versuch, Anstiftung und Beihilfe zum S. nicht bestraft. In Österreich wird die Mitwirkung am S. als Verbrechen bestraft. Das schweizer. StGB bestraft die Anstiftung und Beihilfe aus selbstsüchtigen Gründen.