Schulmeister
Als Schulmeister bezeichnete man früher Lehrer, die kein Hochschulstudium absolviert hatten und an Dorfschulen oder niederen Schulen in den Städten (Volksschulen, Bürgerschulen) tätig waren. Eine förmliche Lehrbefähigung wurde lange nicht gefordert; meist genügten dem Schulpatron Lehrproben oder andere Eignungstests für eine Anstellung des Bewerbers.