Oberstudienrat
Oberstudienrat (OStR) ist eine Amtsbezeichnung im Schuldienst in Deutschland. Als Beamter gehört er dem höheren Dienst an und wird nach Besoldungsgruppe A 14 besoldet. Vergleichbare Amtsbezeichnung des öffentlichen Dienstes ist in der Verwaltung Oberregierungsrat.
Der Oberstudienrat stellt im höheren Schuldienst (Gymnasien, Gesamtschulen und berufsbildende Schulen) das erste Beförderungsamt nach der Ernennung zum Studienrat dar. Während früher diese Beförderung meist automatisch nach einer bestimmten Zeit stattfand (Regelbeförderung), ist sie heute meist mit der Übernahme einer zusätzlichen, besonderen Aufgabe verbunden. Beispiele für solche Aufgaben sind Sicherheitsbeauftragter, Verkehrsbeauftragter, Oberstufenberater oder Gewaltprävention. In einigen Bundesländern werden diese Stellen als Funktionsstellen bezeichnet (Funktionsstellen sind in manchen Bundesländern Stellen mit Leitungsfunktion, die der Oberstudienrat aber nicht immer hat).