Kolon = Colon
Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) Bebauungsrecht, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (regelmäßig erblichen) Besitz- und Nutzungsrechte an Bauerngütern.
Als Kolone bzw. Kolonist wird der Inhaber derartiger bäuerlicher Gutsrechte bezeichnet.