Halbbürger
der Begriff "Bürger" war aus alter Zeit ein Status, der mit Rechten und Pflichten wohl definiert war. "Halbbürger" sind Menschen, die diesen Status von einer Gemeinde nur teilweise besaßen. Das war z.B. der Fall bei der Begründung neuer Gemeinden im Schatten einer größeren, älteren Gemeinde, von der man dann u.U. "Halbbürger" war.