Beschreibungen: Berufe (Forts.)
Förster
Förster oder Försterin ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker. Dieser Beruf befasst sich mit der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung der ökologischen und sozialen Funktionen. In Abhängigkeit seines Dienstverhältnisses ist die Gewichtung der Funktionen des Waldes verschieden, weiterhin kann auch die Jagd zu seinem Aufgabenbereich zählen.
Gastwirt
Der Gastwirt (kurz: Wirt; veraltet: Schankwirt, Schenk, Burgschenk oder Restaurateur[1]); niederdeutsch landschaftlich: Kröger oder Kräuger) ist ein Unternehmer oder Geschäftsführer in der Gastronomie. Das umfasst die Bereiche vom einfachen Imbiss, über Kneipen und Gaststätten bis hin zu Restaurants.
Gastwirtin
Der Gastwirt (kurz: Wirt; veraltet: Schankwirt, Schenk, Burgschenk oder Restaurateur[1]); niederdeutsch landschaftlich: Kröger oder Kräuger) ist ein Unternehmer oder Geschäftsführer in der Gastronomie. Das umfasst die Bereiche vom einfachen Imbiss, über Kneipen und Gaststätten bis hin zu Restaurants.
Großhandelskaufmann
https://de.wikipedia.org/wiki/Kaufmann_im_Gro%C3%9F-_und_Au%C3%9Fenhandel
Kaufmann/frau im Groß- und Außenhandel respektive Großhandelskaufmann/frau (Österreich) ist eine Berufsbezeichnung und ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf in Deutschland und Österreich. Bei diesem Beruf in der Sparte Handel führt man alle kaufmännischen Tätigkeiten von der Angebotseinholung über die Lagerung bis zum Verkauf durch.
Großkötter
Bauer mit 48 Scheffelsaat unter dem Pflug (Kg S. 227). Ein Großkötter wurde mit 1/2 tlr (18 mgr) zur Steuer eingeschätzt (Kg S. 217). Klasse der größten Höfe handdienstpflichtiger Bauern (SL S. 527).
Halbbürger
der Begriff "Bürger" war aus alter Zeit ein Status, der mit Rechten und Pflichten wohl definiert war. "Halbbürger" sind Menschen, die diesen Status von einer Gemeinde nur teilweise besaßen. Das war z.B. der Fall bei der Begründung neuer Gemeinden im Schatten einer größeren, älteren Gemeinde, von der man dann u.U. "Halbbürger" war.
Halbmeyer (Halbspänner)
Der Halbmeyer hatte seinen Spanndienst mit einem halben Gespann (2 Pferden) zu leisten. An Ackerland hatte er 96 bis 144 Scheffelsaat . Die Bezeichnung Halbmeyer hatte Bedeutung bei der Steuererhebung. Der Bauer wurde mit 1/2 tlr zur Steuer eingeschätzt (Kg S. 217, 227).
Halbspänner
Meistens ein Halbmeier , der mit einem Zuspänner zusammen ein volles Gespann (4 Pferde) bei der Dienstleistung zu stellen hatte (SL S. 527).
Hausfrau
Als Hausfrau oder Hausfrau und Mutter wird im deutschen Sprachraum eine Frau bezeichnet, die vorrangig in Haus- und Familienarbeit tätig ist. Der Begriff Hausfrau und Mutter impliziert zudem, dass sie Kinder erzieht. Bei der Verwendung der Begriffe wird meist vorausgesetzt, dass sie nicht erwerbstätig ist, oder nur in Teilzeit[1] erwerbstätig ist. Vielfach wird der Begriff enger gefasst und setzt voraus, dass überhaupt keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird, wobei aber ehrenamtliche und freiwillige Tätigkeiten nicht ausgeschlossen werden.
Hausschlachter (Schlachter)
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausschlachtung
Als Hausschlachtung wird in Deutschland eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten bezeichnet, in der Regel am Hof des Tierbesitzers, wobei das erschlachtete Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet wird. Typisches Tier für eine Hausschlachtung ist das Schwein, doch es werden auch Rinder, Schafe, Ziegen, Pferde, Huhn, Kaninchen und Esel geschlachtet.
Hausverwalter
https://de.wikipedia.org/wiki/Hausverwaltung
Eine Hausverwaltung für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder "Wohnungsverwaltung" genannt) beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter "Hausverwalter(in)" versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.
Hofmeister
Hofmeister: Hofverwalter; Aufseher über eine Hofhaltung; Wirtschaftsbeamter eines Gutsherrn
Hoppenplöcker
Kleinstbauer, der nur wenig anbaufähigen Boden (Kohlgarten) zur Verfügung hatte. Seinen Namen trug er nach dem Hauptdienst, den er zu leisten hatte: dem Hopfenpflücken und dem Pfählen der Hopfenstangen. Hopfengärten befanden sich bei fast allen herrschaftlichen Burgen und Schlössern. Ein Hoppenplöcker wurde mit 1/8 tlr zur Steuer eingeschätzt (Kg S. 217).
Interimswirt
Fremder, der infolge Minderjährigkeit eines Anerben auf bestimmte Zeit das Colonatsrecht ausübte. Meistens war es der zweite usw. Ehemann einer verwitweten Bäuerin (Me 1, S. 435, 439). Ein Interimswirt mußte sein Vermögen zum Nutzen des Hofes mit verwenden, hatte später aber eine entsprechende Belohnung zu beanspruchen (Fü S. 213; Me 1, S. 430).
Invalide
https://de.wikipedia.org/wiki/Invalidit%C3%A4t
Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst- beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.
Kriegsversehrte bezeichnete man historisch als Invalide.
Kaufmann
Ein Kaufmann ist eine Person, die erwerbsmäßig ein Geschäft tätigt (Geschäftsmann), eine Ware einkauft und weiter zum Kauf anbietet – um beim Verkauf einen finanziellen Gewinn (Profit) zu erzielen. Die Tätigkeiten des Kaufens und Verkaufens, sowie ein bloßes Mitwirken an diesen, liegen den kaufmännischen Berufen zugrunde.
Die Berufsbezeichnung für Frauen lautet Kauffrau. Historisch gesehen bezeichnet der Begriff Kauffrau eine Handel treibende Frau oder auch die Frau eines Kauf- oder Handelsherrn. Üblich sind die Abkürzungen Kfm. und Kffr. Der Plural ist Kaufleute.
Kellner
Im Dienstleistungsgewerbe beschäfftigt.
Im Mittelalter wurden die herrschaftlichen Steuerabgaben in Naturalien von beamteten Kellnern (Steuereinnehmer) auch Amtschösser oder Schaffnern erhoben.
Kirchenkötter
Ein kleiner Bauer der gepachtetes Land von der Kirche bewirtschaftet.
Kleinkötter
Handdienstplichtiger
Kleinbauer mit 4 bis 12 Scheffelsaat Ackerland. s.a. Kötter (Kg S. 227). Der Kleinkötter wurde im Amt Schwalenberg als Eigenhäuser (*) bezeichnet (Fü S. 95).
Knecht
https://de.wikipedia.org/wiki/Knecht
Ein Knecht (westgermanisch noch für Jungkerl, Kämpe, später Knappe) ist ein Arbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb, ein in Deutschland aussterbender Beruf. In der Vergangenheit gab es im Haushalt je nach Einsatzbereich den Hofknecht, Stallknecht oder Hausknecht, im Gewerbe den Holzknecht, Fuhrknecht, Mühlenknecht (Mühlknappen) usw. Im Kriegswesen kannte man den Edelknecht, Waffenknecht und Landsknecht. Im Mittelalter gab es den Henkersknecht, der die Todesstrafe vollstreckte. In der Justiz ist auch der Richterknecht bekannt.
Kötter
Kleinbesitzer neben den "Meiern" (*). Die Bezeichnung hatte bei der Steuererhebung Bedeutung. Die Kötter wurden nach den freieren Grundsätzen des Meierrechts behandelt (Kg S. 227). Man unterschied sie in Groß-, Mittel-, Eget- und Kleinkötter (*). Zum Ansetzen neuer Kötter durch die Meier auf ihren Höfen mußte die Erlaubnis des Landesherrn eingeholt werden.
Kolon (Colon)
Kolonat (abgeleitet von lat.: colonus = Bauer, Pächter) Bebauungsrecht, auch als Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe, Leihe, Erbbestandrecht, Erbfestenrecht, Meierrecht, Erbzinsrecht bezeichnet, ist die allgemeine Bezeichnung für die (regelmäßig erblichen) Besitz- und Nutzungsrechte an Bauerngütern.
Als Kolone bzw. Kolonist wird der Inhaber derartiger bäuerlicher Gutsrechte bezeichnet.
Krüger
Ein " KRÜGER " war Besitzer (nicht zwangsläufig Eigentümer) eines Dorfkruges ( Kruges ) oder einer einzelnen Krugstelle. War in der Regel verpflichtet, Bier und Branntwein von den Brauereien und Brennereien der staatlichen Domänenämter oder der (Ritter-) Güter zu beziehen und hatte keine oder nur eingeschränkte Brenn- und Brauchrechte. Bewirtschaftete außerdem regelmäßig auch noch bäuerliche Ackerflächen.
Küster
Der Küster (von lateinisch custos - Wächter), auch Kirchner, im süddeutschen Raum Mesner (vom mittellateinischen mansionarius - Haushüter), in der Schweiz Sigrist oder Siegrist (vom mittellateinischen Sacrista) genannt, bezeichnet ein kirchliches Amt. In der Regel ist der Küster ein Kirchenangestellter. Seine Aufgabe besteht in der Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung von liturgischen Feiern.
Landwirt
der hauptberufliche Bewirtschafter von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken in Verbindung mit einem Hof (Wirtschaftsgebäude), oft eingeschränkt auf kleinere oder mittelgroße Betriebe. Darüber liegt der Großgrundbesitz.
Lebensmittelhändler
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmitteleinzelhandel
Der Sammelbegriff Lebensmitteleinzelhandel (LEH) bezeichnet Handelsunternehmen im Einzelhandel mit einem Sortiment, das überwiegend aus Lebensmitteln besteht (institutionelle Sicht), sowie synonym auch die eigentliche Handelsaktivität, Lebensmittel an Endverbraucher zu vertreiben (funktionale Sicht).
Lehrer
Lehrer sind Personen, deren Aufgabe es ist, andere dabei zu unterstützen, sich Bildung anzueignen.
Leibzüchter
1902 Synonym für den Altenteiler. Bei der Übergabe des Hofes an den Hoferben erhält der Altenteiler oder Leibzüchter für sich und seine Frau auf Lebenszeit vertragsmäßig ein Häuschen (das Altenteil) zugesichert und außerdem eine in der Hauptsache aus Naturalien bestehende Versorgung.
Leibzüchterin (Leibzüchter)
1902 Synonym für den Altenteiler. Bei der Übergabe des Hofes an den Hoferben erhält der Altenteiler oder Leibzüchter für sich und seine Frau auf Lebenszeit vertragsmäßig ein Häuschen (das Altenteil) zugesichert und außerdem eine in der Hauptsache aus Naturalien bestehende Versorgung.
Leineweber
Leineweberin am Handwebstuhl
Leineweber oder Leinweber ist die historische Berufsbezeichnung für Weber von Leinen, einem auf Handwebstühlen in Leinwandbindung hergestellten Gewebe. Leinengewebe besteht ganz oder zu erheblichem Teil aus Leinengarn, einem mit aus Flachsfasern gesponnenem Garn. In ländlichen Gebieten erfolgte die Herstellung von Leinen häufig im bäuerlichen Nebenberuf.
Maler
Maler haben einfache Tüncherarbeiten erledigt, oder künstlerisch anspruchsvolle Arbeiten in Kirchen, Palästen und öffentlichen ausgeführt, darunter Deckenmalereien, die Anfertigung von Altären, Wappen und Schildern oder Portraits.
Malermeister
Als Maler werden im Handwerk Facharbeiter bezeichnet, die den Beruf Maler und Lackierer erlernt haben und ausüben. Neben Anstrichen aller Art stellen die Maler auch sämtliche sichtbaren Schlussbeschichtungen an Wänden und Decken im Innen- und Außenbereich her.
Stand: 02.02.2019 13:47:09
Erstellt mit dem Genealogieprogramm GFAhnen 18.0.014
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